Internationale Fachzeitschrift für
alte und neue Numismatik

Editorial Juli/August 2016

Gedenkmünzen sind echtes Geld

Warum heißen Gedenkmünzen eigentlich Gedenkmünzen – sind sie kein richtiges Geld? Eine Frage, die immer wieder an uns gerichtet wird. Gerade auch in Zeiten, da die Publikumspresse sich verstärkt mit dem Thema (5-Euro-)Münzen beschäftigt und hier und da Verwirrung stiftet. Um es vorweg zu nehmen: Ja, Gedenkmünzen sind offizielle Zahlungsmittel, also echtes Geld!

Im Euro-Raum gibt es die Besonderheit, dass Banknoten von der Europäischen Zentralbank herausgegeben werden, Münzen dagegen weiterhin in nationaler Verantwortung stehen. Bei Kursmünzen inklusive der 2-Euro-Gedenkmünzen gilt das jedoch nur eingeschränkt, denn diese werden in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission emittiert. Die Euro-Mitgliedsländer besitzen hier sogar ein Veto-Recht bei der Motivgestaltung. Die Erinnerung an den Streit um die „Waterloo“-Münze zwischen Belgien und Frankreich 2015 ist noch sehr lebendig.

Anders ist es bei den übrigen Gedenkmünzen, die jedes Mitgliedsland in eigener Regie herausbringen darf – so wie zu guten alten D-Mark-Zeiten. Diese Geldstücke gelten, damals wie heute, nur im jeweiligen Ausgabeland, sind aber auch von keiner ausländischen Zustimmung abhängig, was das Thema betrifft.

Womit wir auch schon beim größten Unterschied zwischen Kurs- und Gedenkmünzen wären: Erstere dienen als Kleingeld, haben außer ihrer Zahlungsmittelfunktion keinen weiteren Ausgabegrund und werden in unbegrenzter Stückzahl in Umlauf gesetzt. Gedenkmünzen dagegen werden zu bestimmten Ereignissen oder Themen herausgegeben. Sie haben eine staatlich limitierte Höchstauflage, was sie manchmal auch zum Spekulationsobjekt werden lässt, und sie bestehen zumeist aus Edelmetall.

Gedenkmünzen gelten als „Botschafter des Landes“, als metallene „Visitenkarte der Nation“, weshalb hier auf Thema, Gestaltung und Prägequalität besonderer Wert gelegt wird. In Deutschland erschien die erste Mark-Sonderprägung vor 115 Jahren. Kaiser Wilhelm II. hatte zuvor den „Bundesrath“ dazu ermächtigt, „Denkmünzen in anderer Prägung“ herstellen zu lassen. Und auch heute noch ist die Herausgabe von Münzen ein hoheitlicher Akt. In Deutschland muss nach aufwendigen Künstlerwettbewerben jedes einzelne Motiv durch die Bundesregierung genehmigt werden.

„Sammlermünzen“ nennt die EU diese Gedenkprägungen. Ein Begriff, der die Sache ganz gut trifft: Es sind Wertstücke, die es verdient haben, gesammelt zu werden. Zum Ausgeben sind sie viel zu schade – auch wenn es echtes Geld ist.

Erzinger
Wolfgang Erzinger,
Herausgeber
Deutsches Münzen Magazin

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